Urkundenübersetzungen

Ich benötige eine Übersetzung. Wie läuft das ab?

Zunächst benötigen wir die Dokumente, die übersetzt werden sollen und müssen wissen, was Sie genau wünschen (z.B. ob die Übersetzung beglaubigt sein muss). Sie können uns die Dokumente nach Vereinbarung persönlich vorbeibringen. Bevorzugt senden Sie uns diese aber als Scan per E-Mail zu. Sie erhalten dann (normalerweise innerhalb eines Werktages) ein Angebot mit Preis und Bearbeitungsdauer. Dann können Sie uns mitteilen, ob wir die Dokumente für Sie übersetzen sollen oder nicht.

Ihren Auftrag können wir allerdings erst nach Vorkasse starten lassen. D.h. nach Ihrer Bestätigung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Rechnung. Nach Zahlungseingang oder einem Zahlungsnachweis starten wir mit der Übersetzung.

Sobald wir die Übersetzung vom Übersetzer erhalten haben, geben wir Ihnen Bescheid. Sie können diese dann bei uns abholen oder wir senden sie Ihnen per Post zu.

Wieviel kostet eine Übersetzung?

Dies können wir erst nach Rücksprache mit dem Übersetzer mitteilen. Die Kosten hängen von einigen Faktoren ab, wie Sprache, Art und Menge der Dokumente, Art der Beglaubigung(en), usw. Bitte lassen Sie uns die benötigten Dokumente zukommen. Sie erhalten dann von uns ein Angebot.

Wie lange dauert eine Übersetzung?

Das hängt von der Menge der Dokumente und der Kapazität vom Übersetzer ab. Daher müssen wir den in Frage kommenden Übersetzer erst anfragen. I.d.R. gehen wir von einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche aus. Da die Übersetzer nicht bei uns im Büro sitzen, müssen uns diese die fertige Übersetzung per Post zukommen lassen – auf die Versanddauer haben wir leider keinen Einfluss. Gerne können Sie auch Expressversand beauftragen – dies erhöht jedoch die Versandkosten. Alternativ können wir die fertige Übersetzung auch einscannen und vorab per E-Mail zukommen lassen, sollte dies akzeptiert werden.

Mir wurde gesagt, dass ich eine Beglaubigung brauche. Was ist das?

Nur Übersetzer, die ermächtigt oder vereidigt sind, dürfen Übersetzungen mit einer Beglaubigung versehen. Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Übersetzung.
Bitte beachten: Es wird nur die Echtheit der Übersetzung bestätigt, nicht des Originals.
 

Kann eine Übersetzung im Nachhinein beglaubigt werden?

Nur bestimmte Übersetzer dürfen eine Übersetzung beglaubigen. Wurde der Text also nicht von einem entsprechenden Übersetzer übersetzt, so muss er leider nochmal übersetzt werden.
 

Können Sie mir später weitere Kopien der beglaubigten Übersetzung besorgen, falls dies notwendig wird?

Das ist möglich, allerdings kann es sein, dass der Übersetzer hier nochmal einen Mindestbetrag für den entstehenden Aufwand berechnet. Werden gleich von Anfang an mehrere Kopien angefordert, so wird normalerweise nur die Beglaubigungsgebühr pro Kopie berechnet.
 

Kann eine bereits gemachte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer bestätigt werden?

Nein. Die Übersetzer beglaubigen nur Übersetzungen, die sie selbst erstellt haben.

Ich habe bereits eine beglaubigte Übersetzung aus dem Ausland. Kann ich diese verwenden?

Nein. Übersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden, werden in Deutschland leider nicht anerkannt - auch wenn diese beglaubigt sind. Es werden nur Übersetzungen anerkannt, die von in Deutschland vereidigten Übersetzern erstellt wurden.

Beglaubigung, Überbeglaubigung, notarielle Beglaubigung, Legalisation, Apostille – was ist das?

Es gibt bei Übersetzungen verschiedene Arten von Beglaubigungen. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern durchgeführt werden, die dazu ermächtigt oder vereidigt sind. Wird eine „einfache“ Beglaubigung benötigt, dann kann dies der entsprechende Übersetzer übernehmen. Eine Überbeglaubigung, Legalisation oder Apostille muss der Übersetzer beim zuständigen Amt einholen. Bei einer notariellen Beglaubigung muss der Übersetzer zum Notar gehen. Dies ist dann auch entsprechend teurer als eine „einfache“ Beglaubigung.
Es ist auch wichtig zu wissen, ob die entsprechende Beglaubigung oder Legalisation bzw. Apostille auf die Übersetzung oder das Original muss. Sollte es auf das Original müssen, dann wenden Sie sich bitte an das Amt, dass das Dokument ausgestellt hat.

Bitte informieren Sie sich vorher genau (bei der Behörde, Einrichtung etc., für die Sie die Übersetzung brauchen), welche Art von Beglaubigung Sie brauchen und ob die Beglaubigung dann ebenfalls noch in die Landessprache übersetzt werden muss. Ansonsten kann dies hohe Kosten verursachen und viel Zeit benötigen.
 

Ich weiß nicht genau, welche Dokumente und welche Art von Beglaubigung ich benötige. Können Sie mir helfen?

Leider nein. Was Sie benötigen, hängt davon ab, für wen und wofür Sie die Übersetzung benötigen. Da es unzählige Verwendungszwecke, Ämter und Länder gibt, können wir Ihnen hier nicht genau sagen, was in Ihrem Fall verlangt wird.
Bitte informieren Sie sich vorher genau (bei der Behörde, Einrichtung etc., für die Sie die Übersetzung brauchen), welche Art von Beglaubigung Sie brauchen und ob die Beglaubigung dann ebenfalls noch in die Landessprache übersetzt werden muss. Ansonsten kann dies hohe Kosten verursachen und viel Zeit benötigen.
 

Kann ich persönlich vorbeikommen?

Ja, allerdings nur nach Absprache. Bitte rufen Sie uns an und machen einen Termin aus.

Brauche ich einen Termin?

Ja, bitte rufen Sie uns hierzu an.

Muss ich im Voraus bezahlen oder erst, wenn die Übersetzung fertig ist?

Beglaubigte bzw. private Übersetzungen können erst nach Vorkasse gestartet werden.

Wie kann ich bezahlen?

Per Banküberweisung. Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung per E-Mail. Darauf sind alle Daten für die Überweisung zu finden.